Mietbedingungen für Ferienwohnungsvermietung

  1. Die Ferienwohnungen sind Eigentumswohnungen, die im Auftrage der Eigentümer vermietet werden.
  2. Die Wohnungen können am Ankunftstag frühestens ab 16.00 Uhr übernommen und müssen am Abreisetag spätestens um 10.00 Uhr verlassen werden.
  3. Die Wohnung darf nicht mit mehr Personen belegt werden, als im Mietvertrag aufgeführt sind.
  4. In den Mietpreisen der Ferienwohnungen sind jeweils inbegriffen: Mietzins, Energiekosten wie Heizung, Warmwasser, Strom und TV.
    Separat abzurechnen sind Kosten wie: Kurtaxen, Reinigung der benötigten Wäsche, eventuelle Telefongebühren sowie verursachte Schäden.
    Diese Kosten sind jeweils am Donnerstag vor der Abreise in unserem Büro zu bezahlen (Öffnungszeiten des Büros: 08.00 – 11.45 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr).
  5. Die Annullierungskosten betragen in jedem Fall 30 % des Gesamtmietbetrages. Kann für die reservierte Zeit kein Ersatzmieter gefunden werden, ist der gesamte Mietbetrag geschuldet. Der Mieter hat das Recht, einen Ersatzmieter vorzuschlagen, der zumutbar ist. Mieter und Ersatzmieter haften solidarisch für den Mietzins. Bei vorzeitigem Mietabbruch bleibt ebenfalls der gesamte Mietzins geschuldet.
  6. Die Mieter werden angehalten, jeden Lärm zu vermeiden, der die Nachbarn stören könnte.
  7. Das Laden von Elektrofahrzeugen in den Tiefgaragen ist nicht erlaubt. Öffentliche Ladestationen finden Sie auf den Parkplätzen Rothorn und Clavadoiras.
  8. Allfällige fehlende oder defekte Inventargegenstände sowie eine mangelhafte Reinigung sind der Verwaltung unverzüglich bei Mietantritt, bzw. am ersten Werktag darauf, zu melden. Andernfalls wird angenommen, dass sich die Ferienwohnung samt Inventar in einem guten, vollständigen und sauberen Zustand befunden hat. Für eventuelle durch den Mieter verursachte Beschädigungen hat der Mieter aufzukommen. Rauchen in den Wohnungen ist untersagt. Raucher werden gebeten, auf der Terrasse/Balkon bzw. draussen und nicht im Haus zu rauchen. Stuhlkissen und Liegenauflagen sind bei Nichtgebrauch ins Haus zu räumen. Allfällige dadurch verursachte zusätzliche Reinigungsgebühren werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
  9. Der Mieter verpflichtet sich, das Objekt in einwandfreiem Zustand und besenrein am Abreisetag zu übergeben. Die gebrauchte Bettwäsche ist von den Kissen, Decken und Matratzen zu entfernen, sämtliches benutztes Geschirr ist zu reinigen, beziehungsweise in die Geschirrspülmaschine zu räumen und diese in Betrieb zu nehmen. Wir bitten Sie, den Müll mit den gelben Abfallsäcken (Sackgebühr) zu entsorgen.
  10. Das Mitbringen von Haustieren ist kostenpflichtig (35 CHF pro Hund / Aufenthalt), nicht in allen Wohnungen erlaubt und kann dementsprechend nur mit Zustimmung des Vermieters gestattet werden. Für den Fall eines mitgebrachten Hundes verpflichtet sich der Mieter darauf zu achten, dass die „Geschäfte“ ausserhalb vom Garten bzw. der Liegenschaft des Mietobjekts erfolgen. Des Weiteren ist darauf zu achten, dass die Nachbarn keine Belästigung durch den Hund (z. Bsp. lautes oder häufiges Hundegebell) erfahren. Für Beschädigungen (z. Bsp. an Türen) durch den Hund haftet der Mieter.
  11. Wir empfehlen bei Buchung einer Ferienwohnung den Abschluss einer Annullationskostenversicherung.
  12. Mit der beidseitigen Unterzeichnung des Mietvertrages gilt das Mietverhältnis als zustande gekommen und der Mieter anerkennt die hier vorliegenden Mietbedingungen.
  13. Wo dieser Vertrag keine besonderen Bestimmungen enthält, gelten die Artikel 253 bis 274 des schweizerischen Obligationenrechtes (OR). Für allfällige Streitigkeiten aus dem vorliegenden Vertrag gilt der Ort des Mietobjektes als Gerichtsstand. Es ist schweizerisches Recht anwendbar.